E-Rechnungen ab 2025: Das gilt für den Mittestand.
Der Start in ein neues Jahr bringt oftmals gesetzliche Veränderungen und Erneuerungen mit sich, gerade für kleine, mittelständige Betriebe und selbstständige Gewerbetreibende können diese neuen Anforderungen teilweise unübersichtlich werden. Als Handelspartner im Mittelstand finden Sie bei Baustoffe-24 auch hilfreiche Informationen zum Thema E-Rechnung – aus dem Mittelstand, für den Mittelstand.
Im Zuge der E-Rechnungspflicht gem. §14 UStG sind Gewerbetreibende im B2B-Bereich („Business to Business“) ab dem 01.01.2025 dazu verpflichtet, Rechnungen in (strukturierter) elektronischer Form empfangen zu können (E-Rechnung gem. §14 UStG & EU Richtlinie 2014/55 Art. 14) – dazu gehören Datei-Formate wie XRechnung, XML und ZUGFeRD, die automatisiert maschinell ausgelesen werden können; Rechnungen als PDF, oder Bild-Datei gehören nicht dazu.
Für Betriebe aus dem Mittelstand wirkt sich die E-Rechnungs-Pflicht ab dem 01.01.2025 folgendermaßen aus:
- Verpflichtung E-Rechnungen empfangen zu können
- Rechnungs-Empfänger muss Zustimmung für den erhalt einer PDF-Rechnung geben
- betroffen sind Geschäfte zwischen zwei Unternehmen (oder selbstständigen Gewerbetreibenden) und einem Rechnungsbetrag > 250€
Die Pflicht E-Rechnungen verschicken zu können greift für Unternehmen ab dem Jahr 2027 bzw. 2028 – ausschlaggebend ist hier die Umsatzgrenze von 800.000€, Betriebe mit geringerem Umsatz sind erst ab 2028 dazu verpflichtet E-Rechnungen verschicken zu können.
Das Ziel dieser Fortschriften ist es, die Abwicklung von Rechnungswesen und Buchhaltung zu verbessern und digital zu automatisieren.
Umgang mit der E-Rechnungspflicht ab dem 01.01.2025
Auch für Ihren Betrieb gilt Folgendes: Es gibt eine gesetzlichen Übergangsfrist bis zum 31.12.2026. Um von dieser Gebrauch zu machen, lohnt es sich bei Kunden eine Einverständniserklärung für den Versand nicht-strukturierter elektronischer Rechnungen einzuholen. Für Sie als Rechnungssteller oder Kunden bleibt nach der Zustimmung alles beim alten und Sie erhalten Rechnungen wie gewohnt als PDF oder schriftlich per Post. Auch als Kunde von Baustoffe-24 erhalten Sie zum Jahreswechsel eine solche Einverständniserklärung.
Ihre Steuerberatung kann bei weiteren Rückfragen zur E-Rechnungspflicht weiterhelfen. Außerdem können viele Software-Lösungen im Handwerks- und Handelssektor bereits XML- oder XRechnungen erstellen. Eine Einführung neuer Systeme ist in vielen Fällen also gar nicht erst nötig.
Weitere Tipps für Handwerk und Mittelstand finden Sie auf unserer Internetseite. Links zu den entsprechenden Gesetzen finden Sie hier: